4.6 Exkurs: Öffentlichkeit im Internet

Im Rahmen der Exploration kam fortwährend die Frage auf, was Öffentlichkeit im Internet eigentlich bedeute. Auch innerhalb der Analyse wurde auf die Herstellung und Strategisierung von Öffentlichkeit durch das Internet zum Zwecke gesellschaftspolitischer Einflussnahme eingegangen. Daraus ableitend ergeben sich weitere Fragen. In wie fern unterscheidet sich eine Online-Öffentlichkeit von einer Offline-Öffentlichkeit? Wie konstituiert sich eine Online-Öffentlichkeit? Welche Eigenschaften besitzt sie und was sind ihre Vorbedingungen?

Im folgenden Exkurs soll das Thema Öffentlichkeit im Internet kurz gestreift und auf einige Kernproblematiken in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Zunächst kann festgehalten werden, dass die Antworten im Rahmen der Interviews bzgl. des Themas sehr stark voneinander divergieren. Drei grundsätzliche Tendenzen lassen sich ausmachen: a) Öffentlichkeit im Internet ist durch das Nutzerverhalten, b) durch die Art der Technologie und c) durch den Anbieter der Dienste determiniert.

So kommt hinsichtlich der ersten Perspektive Öffentlichkeit immer dann zustande, wenn Menschen sich zu einem intelligenten Diskurs zusammenfinden. Um diesen zu führen, müssen die teilnehmenden Personen die entsprechenden Kulturtechniken beherrschen. Verhaltensmuster wie auch soziale Regeln müssten anerkannt und gepflegt werden, so wie auch an einer Verbesserung der Gesellschaft konstruktiv gearbeitet werden sollte. Diese Definition von Öffentlichkeit beschreibt also eine zutiefst soziale, die von der Intention der online agierenden Menschen abhängt. Die technologische Perspektive fokussiert sich auf die grundlegenden Bedingungen der Systeme, in denen Öffentlichkeit als Raum gedacht entstehen kann. Die Prämissen sind hier, dass nur solche Räume im Internet als öffentlich gelten können, die primär keinen wirtschaftlichen Interessen unterstehen, die für die Gesamtheit der Nutzer frei zugänglich sind und alle gleichsam besitzen. Außerdem sollten die Dienste von ihrer technischen Struktur her den Prinzipien der Transparenz folgen. Diese Strukturen wiederum sollten dezentral und nachvollziehbar sein. Die maximale Kontrolle über Daten, Inhalte und Interaktionsmöglichkeiten müsse stets bei den Nutzern liegen.[1]

Genau hier stoßen wir auf eine der Kernproblematiken des Öffentlichkeitsbegriffs im Internet, nämlich, dass die Art der Öffentlichkeit im Internet primär durch die Anbieter der jeweilig genutzten Online-Dienste determiniert ist. Innerhalb der Fallstudien und der Analyse wurde herausgearbeitet, dass Websites wie Facebook, Twitter oder YouTube massiv zur Herstellung von Öffentlichkeit als die maßgeblichen Massenkommunikationsräume genutzt werden. Doch befinden sich diese Websites im Besitz privatwirtschaftlicher Unternehmen. Generell untersteht der öffentliche Raum offline verbindlichen Gesetzen der staatlichen Legislative (z. B. Versammlungsrecht). Diese allgemeine Verbindlichkeit von Rechten und Pflichten existiert im Internet nicht. Doch ist das Internet bei weitem kein rechtsfreier Raum. Ganz im Gegenteil unterwerfen sich die Nutzer fortwährend und zwangsläufig den Gesetzen der jeweiligen Anbieter, sofern sie deren Dienste im Internet nutzen möchten. Diesen Gesetzen muss in Form von Terms and Conditions (AGB’s) zugestimmt werden.[2] Die Anbieter können infolge dessen massiven Einfluss auf die Art der dort stattfindenden Kommunikation nehmen [3] und gestehen dem Nutzer oft weniger Rechte zu, als selbiger im Offline-Raum hätte. Die Unternehmen haben hier ein Gewaltmonopol inne, das sonst nur dem Staat obliegt.[4] Am Beispiel Facebook kann dies konkretisiert werden. Mark Zuckerberg verbindet in seiner Person Legislative, Judikative und Exekutive in einem, so dass er eine absolute Hoheit bzw. Herrschaft über den „öffentlichen“ Raum Facebook ausübt. Grundsätzlich sind Online-Dienste wie Twitter, YouTube oder Facebook dazu berechtigt, Inhalte zu löschen, ganze Seiten zu sperren oder Nutzer auszuschließen, in dem einfach die betreffenden Accounts gelöscht werden. Mit der Zustimmung zu den jeweiligen AGB’s unterwirft sich ein Nutzer auch den impliziten Moralvorstellungen gewisser Unternehmen. So werden im offiziellen Online-Store von Apple Applikationen nicht aufgenommen, die nicht in das Weltbild und den damit verbundenen Moralvorstellungen des Unternehmens passen. Das kann besonders an der Exponierung nackter Körper festgemacht werden. Zum Beispiel wurde die iPhone-Anwendung des deutschen Wochenmagazins stern zeitweise und ohne vorangehende Ankündigung von Apple aus deren App-Store entfernt, weil einer der redaktionellen Inhalte, eine Bilderstrecke, als zu anstößig seitens Apple empfunden wurde.[5] Facebook zensierte mit Verweis auf die eigenen Richtlinien [6] die Titelseite des deutschen Frauenmagazins Emma, das eine Aktivistin der Gruppe FEMEN mit nacktem Oberkörper zeigte und auf deren Facebook-Seite veröffentlicht wurde.[7] EMMA schrieb hierzu: „Wir sind den Facebook-Richtlinien zum Opfer gefallen, die keinen Unterschied machen zwischen einem nackten Körper und Pornografie.“[8]

Abbildung 4‑13: Emma in Facebook [9]

Eine der absurdesten Auslegungen der Facebook-Richtlinien konnte im Fall eines Bildes beobachtet werden, dass der Schriftsteller Peter Glaser in seinem Facebook-Profil veröffentlichte und einen schlafenden Hund zeigt. Rein zufällig ähnelt das Bild durch die Aufnahmeperspektive einem übergroßen, felligen männlichen Glied. Glaser, der den Humor des Zufallsvexierbilds erkannte, betitelte selbiges als Schwanzhund. Dem Betrachter wird auf den ersten Blick hin klar, dass es sich hierbei um einen humoristischen Inhalt auf der Symbolebene handelt, weder um Nacktheit noch um Pornografie. Im Bildgehalt selbst findet sich keine Anstößigkeit, nicht mal hinsichtlich der Unternehmensrichtlinien. Doch die reine, sinnstiftende Betitelung schien für das Unternehmen Facebook auszureichen, den Inhalt zu löschen und den Schriftsteller zu verwarnen. Dieser bezog selbst Stellung zu dem Vorfall und schrieb: „Das Geschäftsmodell von Facebook besteht nicht darin, eine neue soziale Öffentlichkeit zu schaffen, wie viele irrtümlich glauben. Der Raum, in dem die 800 Millionen Facebook-Nutzer sich bewegen, ist keine Öffentlichkeit – es ist der Verfügungsbereich von Privatunternehmen. Und die haben das Hausrecht, wie in einer Kneipe oder in einem Einkaufszentrum. Sie können mich rausschmeißen, wenn ihnen meine Nase nicht passt oder mich gar nicht erst reinlassen. An der diktatorischen Kultur des Türstehertums kann man sich schon seit längerem an die wachsende Willkür der neueren Zeit adaptieren.“[10]

Abbildung 4‑14: Peter Glaser – Der Schwanzhund [11]

Weder besagte EMMA-Titelseite, noch die Bilderstrecke von stern.de und schon gar nicht die Fotokomik Glasers kollidieren in irgendeiner Form mit dem deutschen oder europäischen Recht. Facebook und andere US-amerikanische Internetdienste gestehen den Nutzern in diesen Fällen allerdings weit weniger zu, als deren nationale Rechtsprechung. So darf mit Recht gefragt werden: „Was ist ausschlaggebend – das Grundgesetz oder die AGB von Facebook?“[12] Das Blog Gawker veröffentlichte ein Leak [13] der internen Richtlinien für Facebook-Mitarbeiter, die mit der Löschung von Inhalten betraut sind. In dem Dokument ist unter anderem ein Passus enthalten, in dem es heißt, dass Fotos von Müttern, die ihren Säuglingen die entblößte Brust geben, gelöscht werden müssten.[14] Nun stelle man sich hierzulande eine Mutter vor, die ihrem Säugling in einem Park die Brust gibt und daraufhin von einer exekutiven Instanz vertrieben wird unter Berufung auf das geltende Recht.

In einem anderen Fall wollte die deutsche Wochenzeitung Süddeutsche den Titel ihrer Facebook-Fanpage von Süddeutsche.de in Süddeutsche Zeitung umbenennen. Dies wurde von Facebook nicht gestattet.[15] Auch hier probiere man sich gedanklich an einer Offline-Entsprechung der Situation. An solchen Fällen wird deutlich, dass eine Analogie zwischen Offline- und Online-Raum zwangsläufig scheitern muss, da sie sich oft ins Absurde verkehrt. Zwangsläufig drängt sich die Frage auf, warum Internetnutzer solchen Restriktionen online willfährig zustimmen, die sie offline auf das Schärfste ablehnen würden, da hier massive Einschränkungen der von staatlicher Seite garantierten Freiheiten durch privatwirtschaftliche Unternehmen vorliegen.

Man kann durchaus von einem Bedrohungsszenario sprechen, wenn das größte soziale Netzwerk der Welt, das mittlerweile in jedem auf Protest gerichteten Online- Massenkommunikationsphänomen eine Schlüsselrolle als Multiplikator und Knotenpunkt einnimmt, mit seiner Gesetzgebung eine bestimmte Art moralischer Vorstellungswelt durchsetzt, sei es mit inhaltlicher Zensur oder Ausschluss der Nutzer. Als privatwirtschaftliches Unternehmen ist Facebook von der Gunst der darin agierenden, weltweiten Unternehmen abhängig. Darum versucht das Netzwerk seinen Raum sauber und störungsfrei zu halten. Die Terms and Conditions können jederzeit so geändert werden, dass Proteste z. B. bei Marken-Fanpages zu unterlassen sind oder politische Rede allgemein nicht mehr erlaubt ist. Die massive Stärkung der Aministrationsrechte für Fanpages in diesem Jahr ist ein Indiz für die wachsende Kommunikationshoheit der Unternehmen vor ihren Kunden. Die Angst vor politischer Zensur von staatlicher Seite scheint indes so weit ausgeprägt, dass die faktisch bereits vorhandene Zensur durch Unternehmen oft missachtet wird.[16] 2010 löschte Facebook die Gruppe des marokkanischen Aktivisten Kacem El Ghazzali, die zu diesem Zeitpunkt bereits über 1.000 Mitglieder besaß. Die Löschung wurde weder begründet noch angekündigt. Nach Protesten internationaler Blogger, wurde die Gruppe zwar wieder eingerichtet, die Löschung jedoch nicht weiter begründet.[17] Ob es sich hierbei nur um einen simplen Irrtum oder eine gezielte Aktion handelte, kann nicht geklärt werden. Es zeigt jedoch eindeutig, dass es sich bei Facebook nicht um einen öffentlichen Raum, sondern um einen Unternehmensraum handelt, der einzig und allein der willkürlichen Herrschaft seiner Besitzer unterworfen ist. Spätestens hier entlarvt sich die These von Facebook als „Motor der Demokratie“ als reiner Mythos: „What is clear is that, contrary to the expectations of many Western policymakers, Facebook is hardly ideal for promoting democracy; its own logic, driven by profits or ignorance of the increasingly global context in which it operates, is, at times, extremely antidemocratic.“[18] Auch die versehentliche Zensur von Facebook-Kommentaren häuft sich, wie zuletzt im Fall des US-amerikanischen Autors und Bloggers Robert Scoble bekannt wurde. Hier sprach das Unternehmen von einer Fehlklassifizierung des Kommentars als Spam.[19]

Presseberichten zu Folge greifen auch staatliche Kontrollinstanzen auf Nutzerdaten zu. So scheint es nicht unüblich zu sein, dass US-amerikanische Unternehmen eine sog. Backdoor für US-Behörden einrichten.[20] [21] Auch der Microblogging-Dienst Twitter ist zunehmend in den Fokus der Kritik geraten. So besteht der Verdacht, das Twitter im Rahmen der Occupy-Bewegung, die sich in den USA maßgeblich des Dienstes zu organisatorischen Zwecken bediente, gezielt die Hashtags #occupywallstreet und #ows unterdrückte, um eine weitere Durchdringung der Internetsphäre mit den Anliegen der Bewegung zu verhindern. Es wurde gemutmaßt, dass dies mit der Investition von ca. 400 Millionen Dollar in den in den Kurznachrichtendienst der Investmentbank JP Morgan zusammenhängt.[22] Ein anderer Fall, der vom Spiegel aufgearbeitet wurde, dreht sich um die Involvierung des US-Heimatschutzes in Twitter. Laut dem Nachrichtenmagazin wurden zwei Touristen aus England und Irland die Einreise verwehrt, weil sie sich zuvor über die Zerstörung Amerikas und die Schändung des Grabes Marily Monroes auf Twitter austauschten. Am Flughafen von Los Angeles angekommen, wurden die beiden Touristen, obwohl sie beteuerten, dass es sich um einen infantilen Spaß gehandelt habe, wie gewöhnliche Kriminelle verhört und inhaftiert. Anschließend mussten beide die Rückreise antreten.[23] Und schließlich erregte Twitter noch einigen Unmut mit der Ankündigung, man wolle eine länderspezifische Zensur einführen und in Folge dessen künftig rechtswidrige Inhalte blockieren.[24]  Die Auslegung, was ein rechtwidriger Inhalt ist und was nicht, bezieht sich dann auf die Gesetzgebungen der verschiedenen Länder. In diesem Zusammenhang könnten dann nicht nur z. B. pornografische oder gewalttätige Inhalte gesperrt werden, sondern eben auch politische, maßgeblich solche oppositioneller Gruppen, die dem jeweiligen herrschenden politischen System missfallen. Das Unternehmen wies jedoch auf eine reaktive Vorgehensweise hin, so dass eine Zensur der Inhalte nur nach gültigem juristischen Ersuch erfolgen würde: „Zwar ermöglicht der Dienst die Zensur von Inhalten, doch wenn tatsächlich für jeden einzelnen Tweet eine juristische Anfrage vorliegen muss, wäre eine flächendeckende Kontrolle durch autokratische Regime allein angesichts der Masse der Tweets kaum möglich.“[25] Doch auch wenn nicht systematisch zensiert wird, ist an dieser Maßnahme die wirtschaftlich expansive Logik abzulesen, der ein Unternehmen wie Twitter fern aller revolutionären Illusionen konsequent folgt.

Als Fazit darf festgehalten werden, dass der öffentliche Raum im Internet einen veröffentlichten Raum [26] darstellt, in dem sich Nutzer mit ihren Daten und Inhalten exponieren. Die Lust am scheinbar sozialen Miteinander wird von Unternehmen durch das Angebot niedrigschwelliger Dienste, die dazu anreizen, so viel wie möglich von sich selbst preiszugeben, kalkuliert ausgebeutet. Die Anliegen und Begehrlichkeiten des auf sozialen Austausch drängenden Online-Nutzers werden in einem per se asozialen technologischen Umfeld aufgehoben, das zum Zweck der Kommerzialisierung der Nutzerdaten geschaffen wurde und einzig dieser Logik folgt. Der Offline-Raum oder physische Raum wird im Moment seiner Digitalisierung durch Unternehmen zur bloßen Funktion marktwirtschaftlicher Interessen.

Um eine tiefergehende Betrachtung der Frage nach der Öffentlichkeit im Internet zu leisten, müsste man zunächst den Öffentlichkeitsbegriff selbst hinreichend untersuchen, um diesen dann der Mediatisierung oder Virtualisierung des physischen Raums entgegenzusetzen, sofern die Bildung eines solchen Gegensatzpaares überhaupt zu weiteren Erkenntnissen führen kann.

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[1] vergl. Interviews 02, 05, 33 und 40

[2] vergl. Interview 33

[3] Eine strikte Vorgabe, wie Kommunikation innerhalb eines Online-Dienstes stattfindet, ist per se durch die angebotenen Interaktionsmöglichkeiten und die Art der inhaltlichen Repräsentation gegeben. So kann man z. B. auf Facebook Inhalte „liken“ jedoch nicht „disliken“. Die Inhalte der Benutzerkonten, mit denen Nutzer verknüpft sind, werden auf der Startseite vertikal in einem Stream organisiert. Die Anzeige der Inhalte erfolgt durch einen Algorithmus, der bestimmt, welche Inhalte ein Nutzer überhaupt zu sehen bekommt (Dies kann auch als eine Art der Zensur durch Selektion gewertet werden). Außerdem werden Werbebotschaften in die Streams integriert. Mit „likes“ und „friends“ oktroyiert das soziale Netzwerk dem Benutzer zudem eine Sprachregelung, die sich nicht umgehen lässt.

[4] „Technische Standards wie auch Lizenzverträge lassen sich als private Regulierungsinitiativen verstehen, die darauf zielen, über gesetzliche Regelungen hinaus neue politische Möglichkeitsräume zu eröffnen.“ In: Hofmann, Jeanette 2012: Information und Wissen als Gegenstand oder Ressource von Regulierung, In: Busch, Andreas und Hofmann, Janette 2012: Politische Vierteljahresschrift, Bd. 46 Online: S. 17

[5] FOCUS Online (o. V.) 25.11.2009: Apple sperrt iPhone-App von stern.de. (11.05.2012)

[6] Facebook 2012: Standards der Facebook-Gemeinschaft. (11.05.2012)

[7] Netzwelt.de (Demgen, Annika) 05.01.2012: Facebook-Zensur: EMMA-Titelbild vom Netz genommen. (11.05.2012)

[8] Facebook 2012: EMMA (11.05.2012)

[9] t3n (Schwenke, Thomas) 06.03.2012: Die 20 häufigsten Rechtsfehler beim Facebook-Marketing. (31.05.2012)

[10] Futurezone (Glaser, Peter) 03.03.2012: Facebook und der Schwanzhund (11.05.2012)

[11] ebd.

[12] SPIEGEL ONLINE (Lobo, Sascha) 13.03.2012: Die größte digitale Lüge.
(11.05.2012)

[13] Scribd (Ashcroft) 16.02.2012: Abuse Standards 6.2: Operation Manual For Live Content Moderators. (11.05.2012)

[15] vergl. Süddeutsche Zeitung (Plöchinger, Stefan) 01.02.2012: Wieso die SZ plötzlich doppelt auf Facebook ist. (11.05.12)

[16] vergl. Interview 40

[17] vergl: Morozov, Evgeny 2011: The Net Dellusion: How not to liberate the World. London: Allen Lane:  S. 212 – 213.

[18] Morozov, Evgeny 2011: The Net Dellusion: How not to liberate the World. Allen Lane: S. 213

[19] t3n (Bonset, Sébastian) 09.05.2012: Facebook-Zensur: Ihr dürft keine irrelevanten und unangebrachten Kommentare posten. (11.05.2012)

[20] Futurezone.at (Futurezone) 19.04.2011: Dropbox legt Daten für US-Behörden offen  (11.05.2012)

[21] PRAVDA TV (o. V.) 06.05.2012: FBI will Abhör-Schnittstellen in Online-Kommunikationsdiensten. (11.05.2012)

[22] Süddeutsche Zeitung online (Moorstedt, Michael) 31.10.2012: Occupy-Wall-Street beschuldigt Unternehmen: Die Twitter-Zensur. (11.05.2012)

[23] SPIEGEL ONLINE (dkr) 31.01.2012: Visum verweigert: Touristen dürfen wegen Twitter-Blödelei nicht in die USA. (11.05.2012)

[24] golem.de (Ihlenfeld, Jens) 27.01.2012: Twitter führt länderspezifische Zensurinfrastruktur ein. (20.10.2012)

[25] ZEIT ONLINE (Kühl, Eike) 27.01.2012: Twitter filtert Inhalte nicht systematisch. (11.05.2012)

[26] „Durch dessen permanente Veröffentlichung und unsere ‚Selbstveröffentlichung‘ verwandelt sich der öffentliche Raum zum veröffentlichten Raum.“ In: derStandard.at (Doesinger, Stephan) 21.09.2010: Willkommen im veröffentlichten Raum. (11.05.2012)